|
|
|
|
|
§ 1.3
|
Gegen Blitzschlag geschützt werden Bauten und Anlagen,
die nach Nutzung, Bauart , Lage oder Höhe besonders
gefährdet sind.
|
|
|
|
§ 2.3
|
Blitzschutzanlagen werden insbesondere erstellt
für:
|
|
|
|
a)
|
Bauten mit grosser Personenbelegung, wie Schulhäuser,
Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Theater,
Kinos, Bahnhöfe, Fabriken, Kasernen, Restaurants
und ähnliche Versammlungsstätten;
|
|
|
|
b)
|
Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Heime, Anstalten
und Krankenhäuser, in denen mehr als 10 Gäste, Insassen
oder Patienten betreut oder behandelt werden;
|
|
|
|
c)
|
Verkaufsgeschäfte mit einer gesamten Verkaufsfläche
von mehr als 1000 m2:
|
|
|
|
d)
|
Besonders hohe Bauwerke, wie Hochhäuser, Hochkamine
und Türme, einschliesslich die zugehörigen anstossenden
Gebäude normaler Bauhöhe;
|
|
|
|
e)
|
Gebäude, deren Inhalt einen besonderen namentlichen
wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert aufweist,
wie Archive, Museen, sammlungen;
|
|
|
|
f)
|
Bauten brennbarer Bauart bei einem umbauten Rauminhalt
von mehr als 3000 m3;
|
|
|
|
g)
|
Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen,
wie Anlagen und Einrichtungen, in denen feuer- und
explosionsgefährdete Stoffen und Waren hergestellt,
verarbeitet, gelagert, umgeschlagen oder transportiert
werden, wie Holzbearbeitungsbetrieb, Mühlen, chemische
Fabriken, Textil- und Kunststoffwerke, Sprengstoff-
und Munitionslager, Rohrleitungsanlagen;
|
|
|
|
h)
|
Behälter für gefährliche, insbesondere brennbare
Flüssigkeiten oder Gase, wie Lager für flüssige
treib- und brennstoffe, samt den zugehörigen Gebäuden
(Maschinenhaus, Gaswerk, Lagergebäude mit Abfüllvorrichtungen);
|
|
|
|
i)
|
Grössere landwirtschaftliche Oekonomie- und Betriebsgebäude
einschliesslich anstossende und benachbarte zugehörige
Silos und Wohngebäude;
|
|
|
|
k)
|
Gebäude die wichtige Kommunikationssysteme enthalten,
wie EDV Anlagen, Datenspeicher und Steuerungen für
Infrastruktureinrichtungen;
|
|
|
|
Fahrnisbauten
§ 3.
|
Für Bauten die nicht als als Dauereinrichtungen
erstellt werden, wie Traglufthalle, Zirkuszelte
usw., gilt§ 1 sinngemäss.
|
|
|
|
Zweifellsfälle
§4.3
|
In Zweifelsfällen entscheidet die Kantonale Feuerpolizei
darüber, ob eine bauliche Anlage Blitzschutzpflichtig
ist.
|
|
|
|
Anforderungen an die Ausführung
§4.a2
|
Blitzschutzanlagen umfassen das ganze Gebäude.
Zusammengebaute Gebäude werden gesamthaft geschützt,
wenn sie nicht mit Brandmauern voneinander getrennt
sind.
|
|
|
|
|
Die für den äusseren und den inneren Blitzschutz
des Gebäudes oder einer Anlage vorzukehrenden Massnahmen
richten sich nach Bauart und Nutzung.
|
|
|
|
|
Alle Anlageteile bestehen aus geeigneten Werkstoffen
und sind so bemessen, verlegt und befestigt, dass
sie den Beanspruchungen genügen und leicht kontrolliert
werden können.
|
|
|